Zahnspangen für Kinder
Zahnspangen für Kinder & Jugendliche in München
Kieferorthopädie bei Vorschulkindern bis Grundschulkinder
In der Entwicklungsphase (vom Milch- über das Wechselgebiss bis hin zum jungen, bleibenden Gebiss) stehen präventive Maßnahmen in unserer Praxis in München im Fokus. Die kieferorthopädische Prävention betrifft bei Kleinkindern (bis zum ca. 4. Lebensjahr) und im Kindesalter (ca. von 5 bis 12 Jahren) die umfassende Aufklärung der Eltern über die schädigenden Folgen von Angewohnheiten wie Finger- oder Daumenlutschen, Lippenbeißen, Zungenpressen und auch Zähneknirschen. Mit kleinen Maßnahmen kann der Entstehung vieler kieferorthopädischer Befunde frühzeitig entgegengewirkt werden! Bereits vorliegende Schäden werden durch ein rechtzeitiges kieferorthopädisches Eingreifen effektiv reduziert. Im Kindesalter kommen meist herausnehmbare Zahnspangen zum Einsatz. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kieferorthopäde erzielt gerade im Kindesalter eine große Wirkung, und dass obwohl die kieferorthopädischen Maßnahmen so klein sind.
Kieferorthopädie bei Jugendlichen
In der Hauptwachstumsphase für Körpergröße und Unterkieferwachstum steht beim Kind bzw. dem jugendlichen Patient die korrekte kieferorthopädische Bewertung der Lagebeziehung zwischen dem Ober- zum Unterkiefer an. Eine harmonische Beziehung wird angestrebt, um die regelrechte Verzahnung (Okklusion) im bleibenden Gebiss zu ermöglichen. Zahnfehlstellungen innerhalb der Zahnbögen benötigen für ihre Korrektur zumeist eine festsitzende Zahnspange. Die richtige Anpassung der Zahnbögen zueinander erfolgt z.B. bei einer „Rücklage“ des Unterkiefers, in Relation zum Oberkiefer gesehen, am günstigsten im pubertären Zeitraum, wenn von der Natur ein natürliches Wachstum für den Unterkiefer ausreichend zur Verfügung steht.
Dr. Dipsche & Kollegen – was ist uns bei der Kinder KFO besonders wichtig?
In unserer Münchner Praxis Dr. Dipsche und Kollegen zählt das frühzeitige Erkennen und Beseitigen von Fehlfunktionen und Fehlentwicklungen zu den wertvollsten Leistungen der Kieferorthopädie! Nur im Wachstumsalter können wir in der KFO Fehlstellungen so einfach, sanft und schnell korrigieren, wie später in keinem Alter mehr. Dieses Wachstumspotential zu nutzen, ist bei Kindern unser Hauptanliegen!
In welchem Alter sollten Kinder erstmals zum Kieferorthopäden gehen?
Der erste Kieferorthopädie Besuch ist im Kindergartenalter zu empfehlen. Spätestens jedoch nach dem Zahnwechsel im Bereich der Schneidezähne, also ca. mit 8 bis 10 Jahren, sollten Eltern mit Ihren Kinder zu einem Vorsorge-Check beim Kieferorthopäden gehen.
Wie lange dauert die Zahnspangen-Zeit?
Die kieferorthopädische Behandlungsdauer ist von der Schwere der fehlerhaften Zahn- und Kieferstellung sowie der individuell sehr unterschiedlichen Länge des Zahnwechsels abhängig. Durchschnittlich tragen Kinder und Jugendliche zwei Jahre eine feste Zahnspange. Nach der Korrektur ist eine sorgfältige Nachsorge (Retainerphase) wichtig, damit Zähne und Kiefer in der erzielten Position bleiben.
Was kosten Zahnspangen bei Kindern?
Seit dem Jahr 2002 werden leider nicht mehr alle kieferorthopädischen Kosten für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kostenübernahme richtet sich jetzt nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Demnach muss der Kieferorthopäde die unterschiedlich starke Ausprägung einer Zahn- oder Kieferfehlstellung anhand von Messergebnissen definieren. Der Schweregrad der Fehlstellung wird einem System von 1 bis 5 zugeordnet. Erst ab Schweregrad drei übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung.
Die restriktive Einstufung der Krankenkassen sagt leider nichts über die medizinische Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung aus! So fallen unter die Indikationsgruppe Zwei beispielsweise Zahnfehlstellungen mit „leichter“ Ausprägung. Bei vielen Kindern und Jugendlichen ist jedoch aus medizinischer Sicht auch die Korrektur einer leichten Kiefer- oder Zahnfehlstellung dringend erforderlich, um das Risiko von Folgeerkrankungen zu minimieren. Dennoch müssen in diesen Fällen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von den Eltern übernommen werden.
Ist die Zahn- oder Kieferfehlstellung Ihres Kindes der Indikation 1 oder 2 zuzuordnen, und werden die Kosten für die Zahnspange nicht von der Krankenkasse übernommen, so besprechen wir mit Ihnen in unserer Kieferorthopädie Praxis in München die Indikation im Detail, so dass Ihnen eine Entscheidung für oder gegen die Zahnspange bei Ihrem Kind leichter fällt.
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse für die Zahnspange
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Zahnspange, tragen Eltern zunächst einen Kostenanteil von 20 Prozent für die Behandlung ihres Kindes selbst. Nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung, wird der sogenannte Eigenanteil von der Krankenkasse rückerstattet. Bei Familien mit mehreren Kindern, beträgt der zunächst auszulegende Eigenanteil ab dem zweiten Kind nur noch 10 Prozent.
Privatleistungen bei gesetzlich versicherten Kindern
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei Kostenerstattung der Zahnspange die medizinische Grundversorgung. Für Wünsche wie beispielsweise die nahezu unsichtbare Zahnspange Incognito oder Invisalign Teen, hochwertige Brackets, Retainer zur Stabilisierung der Korrektur oder eine Funktionsanalyse des Kiefergelenks müssen die Kosten von den Eltern selbst getragen werden.
Kostenübernahme bei privat versicherten Kindern & Jugendlichen
Bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen ist die Kostenübernahme für die kieferorthopädische Behandlung vom Versicherungsvertrag mit der privaten Krankenkasse abhängig. Bitte klären Sie anhand des von uns erstellten Heil- und Kostenplans die Kosten mit Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung ab.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Zahnspangen-Modellen für Kinder.
Patienteninformation in Kieferorthopädie & Zahnspangen